Befahren von Wald- u. Wirtschaftswegen - Was ist erlaubt?


Schild - Waldweg Befahren verboten


Ist denn das Befahren von Waldwegen überhaupt erlaubt?


Um diese Frage beantworten zu können, sollten wir als erstes klären, was ein Waldweg eigentlich  ist:

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. November 1975 spricht man von Feld-, Wald-, Wiesen-, Weinbergs- und sonstigen Wirtschaftswegen unabhängig von der Wegbefestigung, wenn sie überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben.


Ob das Befahren eines Waldweges zulässig ist, wird im Landeswaldgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Grundsätzlich kannst du aber davon ausgehen, dass du durch ein Verkehrszeichen auf ein Befahrungsverbot hingewiesen wirst.


Befährst du einen öffentlichen Wald- bzw. Feldweg (kein Verbotsschild), gelten keine gesonderten Paragraphen oder Gesetze. Interessant wird es nochmal bei Wegen, welche als Privatweg gekennzeichnet sind. Hier kann das Betreten und Befahren verboten sein. Allerdings ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Stellt ein Wegeigentümer beispielsweise ein entsprechendes Schild auf, ist dieses nicht zwingend gültig. In den meisten Bundesländern bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung des Betretungsverbotes seitens der Behörden.


Wie schnell darf ich auf Wald- u. Feldwegen fahren?

Grundsätzlich gilt hier keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung. Allerdings findest du im §3 der STVO folgende allgemeingültige Aussage: "Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“


Ist das Befahren von Waldwegen und Feldwegen mit nicht zugelassenen Kfz erlaubt?

Fahrzeuge ohne Zulassung dürfen in der Regel nur auf Privatgrundstücken, z. B. bei Wettkämpfen gefahren werden. Nutzt du ein solches Kfz, um Waldwege zu befahren, droht dir ein Bußgeld. Denn: Wald- und Feldwege gelten wie erwähnt meist als öffentliche Wege. Diese dürfen nur mit ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeugen befahren werden. Bei einem Verstoß werden ein Bußgeld von 70€ und ein Punkt in Flensburg fällig. (Stand 06/23)


Wer regelt und kontrolliert das Befahren von Feldwegen?

Verkehrskontrollierende Polizeibeamte sind eher selten in Wäldern und auf Feldern zu sehen. Dies bedeutet aber nicht, dass die Einhaltung der StVO auf diesen Straßenabschnitten nicht gewährleistet wird. Es liegt in der Befugnis des Försters oder Jagdaufsehers, deine Personalien aufzunehmen und eine begangene Ordnungswidrigkeit zu ahnden. In seinem Revier verfügt ein Förster nämlich über dieselben Rechte und Pflichten wie Polizisten.


Abschließend stellen wir also fest, dass du grundsätzlich alle nicht gekennzeichneten Wege mit einem zugelassenem Fahrzeug in einem gemäßigtem Tempo befahren darfst. Dies ist allerdings nicht als Rechtverbindliche Aussage zu verstehen. Ließ dazu bitte nochmal im Landeswaldgesetz deines Bundeslandes nach!